Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen bei Lebensnähe
Die Betreuungsleistung Verbund von therapeutisch betreutem Wohnen, nachfolgend Wohnverbund genannt, stellt eine Verbindung verschiedener Wohnsituationen mit Betreuung in der Region Marzahn-Hellersdorf dar.
Der Wohnverbund ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Das Wohnen und die Betreuung im Rahmen des bestehenden Wohnverbundes umfasst bei der Lebensnähe gGmbH sowohl vom Klienten selbstangemieteten Wohnraum, als auch vom Leistungsträger vorgehaltenen Wohnraum.
Folgende Wohn- und Betreuungsformen werden angeboten:
- das Wohnen in einer vom Klienten angemieteten Wohnung,
- in einem Zimmer einer Gemeinschaftswohnung,
- in einer von der gGmbH angemieteten Wohnung (Trainingswohnen),
- in einer Wohnung/Apartment einer Gemeinschaftswohnanlage.
In Vorgesprächen mit interessierten Klienten werden gemeinsam Fragen und Erwartungen geklärt.
Wohnzentrum
Das Wohnzentrum stellt eine Erweiterung des bestehenden Wohnverbundes bei der Lebensnähe gGmbH dar. Das Wohnzentrum bietet eine 24-Stunden-Betreuung.
Im Rahmen der familienähnlichen Wohnstruktur im Wohnzentrum werden den Bewohnern Möglichkeiten für eine sinnvolle Tagesstrukturierung im Haus oder außer Haus angeboten, die durch Freizeitgruppen und -angebote ergänzt werden.
Schwerpunkte der Hilfe:
- Gestaltung des Lebens im eigenen Wohnraum,
- Umgang mit Behörden,
- Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten,
- Eigenständige Haushaltsführung.
Daneben gibt es Gruppenangebote an verschiedenen Standorten:
- gemeinsames Frühstücken und Kochen,
- Kaffeerunden,
- gemeinsame Freizeitaktivitäten und Ausflüge.
Ziel der Betreuung
Die Inhalte der Betreuung richten sich nach den individuellen Bedürfnissen sowie den Stärken und Schwierigkeiten des Einzelnen. Vorhandene Fähigkeiten werden genutzt und gefördert.
Die Betreuung soll die Klienten schrittweise dahin führen, dass sie ihr Leben eigenverantwortlich gestalten, ambulante soziale Angebote und Beratungsstellen nutzen und in ihrer Wohnung selbständig leben können.
Wer trägt die Kosten?
Die rechtliche Grundlage für die Betreuungsleistung ist das SGB XII §§ 53, 54. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Kosten vom zuständigen Sozialamt übernommen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gern behilflich.
Unser Team
Die Betreuungsarbeit wird durch unser multiprofessionelles Mitarbeiterteam erbracht.
Unseren aktuellen Flyer können Sie Flyer herunterladen.